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Die PSI-Heilung
Im Jahr 1989 gelangte eine Heilerin im Alter von 42Jahren in Bulgarien, als Journalistin die mit Paramedizin und Esoterik überhaupt nichts am Hut hatte, zu Staatlicher Anerkennung. Sie studierte in Sofia und Dresden Germanistik und bulgarische Literatur, und schrieb für die Lokalzeitung von Roune, einer kleinen Industriestadt nahe der rumänischen Grenze, regelmäßig über Ethik, Erziehung, Kultur und Brauchtum. Es war ein grauer Oktobertag im Jahre1989 der die Wende für Krassimira Dimova brachte. Sie war gerade dabei Malerarbeiten in ihrem Badezimmer zu verrichten, da verspürte sie plötzlich einen Stromschlag, der sie innerlich erzittern ließ. Ihr wurde schwindelig, ihre Augen und die Stirn schmerzten heftig. Dann erblindete sie vorübergehend. Der Arzt der gerufen wurde stellte Bluthochdruck-und Herzrhythmusstörungen fest. Als Dimova endlich wieder zu sich kam, sah sie die Hand des Arztes in einem Verband und erfuhr daraufhin von ihm, dass er schon seit zwei Wochen an einer sehr schmerzhaften Sehnenscheidenentzündung litt. Ganz unwillkürlich, wie von selbst, legte sie eine Hand auf den Verband. Der Arzt verspürte sofort „ ein starkes Brennen“, und zuckte zusammen. Im nächsten Moment waren seine Schmerzen verschwunden. Mit diesem Erlebnis hatte die Karriere als „ die Dschuna Bulgariens“, als Geistheilerin begonnen. Jedes mal wenn sie beginnt „zu heilen“, scheinen sich ihre Hände selbstständig zu machen. „Verwundert schaue ich zu, wie meine Hände Bewegungen ausführen, die ich noch niemals zuvor gemacht hatte“. Die Patienten die ich behandelte verspürten Kälte, Wärme, Stechen, einen Stromfluss“, und einen undefinierbaren Schmerz an der betreffenden Stelle. Es wurden von einem Gerichtsmediziner und einer Chirurgin 146 Fälle ausgewertet, in denen Kranke im Alter von 3J. bis 82J. vor und nach der Behandlung bei der Heilerin klinisch Untersucht worden waren: Es ging dabei um das Bettnässen, Sehstörungen, Asthma, tiefe Schnittwunden und Muskeldystrophie bis hin zum Krebs. In einem Gutachten vom 08.Mai 1990 bescheinigten sie der Heilerin, dass sie fast immer eine positive Wirkung erzielt habe. Man hat keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei den Patienten festgestellt. Lediglich bei zwei der Kranken blieb die Behandlung ohne Einfluss. Noch im gleichen Jahr, es war im Juni, stellte sich Krassimira Dimova einem mehrwöchigen Test im Militärkrankenhaus von Roune, wo sie viele Patienten, mit zum Teil schwersten chronischen Erkrankungen fünf- bis zehnmal die Hände auflegte. Ein Gutachten vom 2.Juli 1990 bescheinigt der Frau Dimova abschließend, sämtliche Behandelten „positiv beeinflusst“ zu haben. Sie konnte sogar bei fünf Patienten in einem Diagnosetest, vorher wurden die Patienten ärztlich untersucht, ausnahmslos und zutreffend die Größe, Gut- oder Bösartigkeit der Tumore beschreiben. Frau Dimova konnte sowohl für diagnostische als auch für therapeutische, sowie bei akuten und chronischen Erkrankungen ihre Fähigkeiten für diese Zwecke einsetzen. Die Kommission gelangte zu der Überzeugung, „dass große Chancen in der Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und Frau Dimova liegen würden“. Der bulgarische Staat zog wenige Monate später eine sensationelle Konsequenz daraus: Die “Ärzte Zeitung“ berichtete am 10. Dezember 1990, dass das Nationale Zentrum für Phytotherapie und Volksmedizin“ eine amtliche Urkunde ausstelle, in der „hiermit bestätigt wird, dass Frau Krassimira Dimova, ihre Heilungs- und Diagnosefähigkeiten bewiesen habe“. Deshalb, „darf sie in öffentlichen Kliniken in Bulgarien ihre Tätigkeit ausüben“. Doch den Segen den sie mit dieser Fähigkeit bekam, scheint auch gleichzeitig ihr Leid zu sein. Sie fühle sich oftmals sehr schlecht. Sie habe starke Schmerzen im Stirnbereich und
würde minutenlang erblinden. Hinzu kommen noch extra Systole Arrhythmien. Des Weiteren schwellen manchmal ihre Hände so sehr an, dass sie aufplatzen. Beim Handauflegen eines Krebskranken lief Blut aus den Poren ihrer Handfläche. Bei der Ärztekommission stellte man während des Handauflegens „große Schwankungen des Blutdrucks“ fest, „die bis hin zum Kollaps mit Verlust der Bewegungsaktivität“, sowie Phasen der kurzfristigen Blindheit für fünf bis zehn Minuten führte“.
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